Verantwortlichkeit

Verantwortlichkeit

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Ver|ạnt|wort|lich|keit 〈f. 20
I 〈unz.〉
1. das Verantwortlichsein
2. 〈Rechtsw.〉 Zurechnungsfähigkeit, Schuld
II 〈zählb.〉 etwas, für das jmd. die Verantwortung trägt ● eine klare Verteilung der \Verantwortlichkeiten

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Ver|ạnt|wort|lich|keit, die; -, -en:
1. <o. Pl.> das Verantwortlichsein.
2. etw., wofür jmd. verantwortlich (1 a) ist:
das fällt in ihre V.
3. <o. Pl.> Verantwortungsbewusstsein, -gefühl.

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I
Ver|antwortlichkeit,
 
das Einstehenmüssen für eine Rechtsverletzung. (Deliktsfähigkeit, Schuldunfähigkeit, Ministerverantwortlichkeit)
II
Verantwortlichkeit,
 
Zurechnungsfähigkeit.

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Ver|ạnt|wort|lich|keit, die; -, -en: 1. <o. Pl.> das Verantwortlichsein: eine Partnerschaft einzugehen, die nicht nur gleiche V. für alle Bereiche umfasst (Dierichs, Männer 255). 2. etw., wofür jmd. ↑verantwortlich (1 a) ist: so müssen doch die -en getrennt für Redaktion und Verlag strikt beachtet werden (Spiegel 20, 1983, 116); das fällt in ihre V. 3. <o. Pl.> Verantwortungsbewusstsein, -gefühl: Demnach handelt es sich auch hier um das Ausmaß der V., welche die heutige für zukünftige Generationen aufzubringen bereit ist (Gruhl, Planet 129).

Universal-Lexikon. 2012.

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